Willkommen
IT-Sachverständiger und Gutachter in Zürich
IT-Sachverständigenbüro Dr. Robert Poehler GmbH
Mainaustrasse 30
8008 Zürich
Tel. (044) 500 64 46
Wann immer eine Angelegenheit die Meinung eines unabhängigen Dritten erfordert, kommt ein Sachverständiger ins Spiel.
Unsere IT-Gutachter sowie EDV-/IT-Sachverständigen verfügen über umfassende und langjährige Kenntnisse des Business Software Markts, der IT-Systeme und -Anbieter sowie über praktische Erfahrungen aus dem IT-Projektmanagement, der Softwareeinführung und der Tätigkeit als IT-Gutachter. Wir arbeiten unabhängig, weisungsfrei und gewissenhaft, so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.
Unabhängigkeit bedeutet, dass die Erstellerin oder der Ersteller eines Gutachtens unter keinen Einflüssen stehen darf, die die Glaubwürdigkeit der angestellten Aussagen beeinflussen. Leistungen gelten dann weisungsfrei, wenn sie keinen vertraglichen Verpflichtungen unterliegen, die eine Feststellung und Bewertung von Sachverhalten beeinflussen. Der Erbringer der Leistung muss gewissenhaft überprüfen, ob die zu untersuchende Angelegenheit innerhalb des Sachgebiets liegt, für das der Gutachter bestellt wurde.
Zu unseren Auftraggebern zählen Anwenderunternehmen, Softwarehäuser, Behörden, Rechtsanwälte und Versicherungen.
Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich. Abhängig vom jeweiligen Projekt, greifen wir nach Abstimmung mit dem Auftraggeber auf weiter spezialisierte Kollegen und Partner aus angrenzenden Fachgebieten (ISO-Zertifizierungen, Projektmanagement, Elektronik, Telekommunikation) zurück (selbstverständlich entsprechend zertifiziert bzw. akkreditiert) .
Sachverständige beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit - etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde.
Aufgrund der Bandbreite der Sachgebiete gibt es nur für deutsche Gerichtsverfahren eine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber (d.h. beispielsweise Versicherung, Rechtsanwaltsgesellschaften, Unternehmen, usw.) und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.
Qualifikationen
IT-Datenschutzbeauftragter (TÜV)
IT-Sachverständiger (DEKRA)
ISMS-Manager (TÜV)
Lead Auditor ISO9001
Lead Auditor ISO27001
Zusätzliche Prüfungsverfahrenskompetenz für § 8a BSIG (KRITIS)
Certified UN Cyberdiplomacy Consultant
Microsoft Certified Solutions Associate (MCSA)
Microsoft Certified Technology Specialist (MCTS)
Microsoft Enterprise Administrator (MCITP)
Certified Vulnerability Assessor (CVA)
Certified Professional Ethical Hacker (CPEH)
Certified Penetration Testing Engineer (CPTE)
Certified Information Systems Rsik Manager (CISRM)
Certified Information Systems Security Auditor (CISSA)
Certified Forensic Network Examiner (CNFE)
IS Certification & Accreditation Professional (ISCAP)