Honorar
Honorare
Unser Honorar besteht grundsätzlich aus einem Stundensatz zzgl. notwendiger Auslagen wie beispielsweise Reisekosten.
Bei behördlicher (gerichtlicher) Beauftragung kommt speziell bei deutschen Behörden eine Abrechnung nach JVG (Justizvergütungsgesetz) zum Tragen, mit entsprechend zulässigen und begründeten Zuschlägen je nach Komplexität der Aufgabenstellung.
Im Falle einer nicht-behördlichen Beauftragung gelten folgende Sätze:
Stundensatz 475 CHF
Reisespesen 250 CHF pro Stunde zzgl. 0,25 CHF pro KM gerechnet ab Zürich-Seefeld
Bei Flug - Verrechnung Business
Bei SBB (Bahnfahrten) - Verrechnung 1. Klasse
Stundensatz Assistentzmitarbeiter 250 CHF
Stundensatz IT-Projektleitung 300 CHF
Druck und/oder Kopierkosten 0,50 CHF pro DIN A4-Seite s/w
Druck und/oder Kopierauslagen 1 CHF pro DIN A4-Seite farbig
Versandkosten - Portokosten zzgl. Zeitaufwand (Assistenzmitarbeiter)
Zuschlag ausserhalb Regelarbeitszeit - Stundensatz + 100 %
Zuschlag Wochenende und oder Ferien - Stundensatz + 250 %
Hinweis
Wird der Sachverständige in einem späteren Gerichtsprozess nach einem Privatgutachten als Zeuge geladen und auch nur als solcher entschädigt, so trägt der Auftraggeber des Privatgutachtens die Differenz zum vereinbarten Stundensatz.
Sonderkonditionen
Bei der regelmässigen Erteilung von Gutachter-Aufträgen (beispielsweise durch Rechtsanwaltskanzleien oder Versicherungen) gewähren wir reduzierte Tages- und/oder Stundensätze. Für die Gewährung von reduzierten Sätzen ist ein jährliches Mindestauftragsvolumen von 250.000 CHF erforderlich.